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Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz

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GwG – Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)

Rechtsgebiet:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Stichworte:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Meldestelle für Geldwäscherei (kurz „MROS“ – „Money Laundering Report Office Switzerland“) ist das Glied zwischen Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden. Die MROS wird durch das Bundesamt für Polizei (fedpol) geführt (Art. 23 GwG).

Zusammengefasst kommt der MROS eine Filter- bzw. Entlastungsfunktion gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu, indem sie eingegangene Meldungen prüft und entscheidet, ob diese jeweils an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Die Entscheidung zur (Nicht-)Weiterleitung wird in autonomer Kompetenz getroffen und unterliegt keiner Anfechtungsmöglichkeit. Die MROS hat im Übrigen keine aufsichtsrechtliche Funktion.

Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV)

Die Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei vom 25. August 2004 konkretisiert die Aufgaben der MROS und die Bearbeitung der Verdachtsmeldungen.

Die MROS übernimmt nach vorgenannter MGwV folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden in der Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Terrorismusfinanzierung.
  • Fungiert als nationale Meldestelle für vorgenannte Bekämpfungstatbestände.
  • Sensibilisierung der Finanzintermediäre für die Problematik der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Terrorismusfinanzierung.
  • Erstellung und Veröffentlichung anonymisierter statistischen Jahresbericht über die Entwicklung der Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Terrorismusfinanzierung in der Schweiz.

Zur Erfüllung der in der Verordnung festgesetzten Aufgaben kommen der MROS nachfolgende Kompetenzen zu (Art. 1 Abs. 2 MGwV):

  • Entgegennahme und Auswertung von Meldungen und Anzeigen der Finanzintermediäre, der Selbstregulierungsorganisationen, der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Eidgenössischen Spielbankenkommission;
  • Durchführung von Abklärungen zu den gemeldeten Vorgängen;
  • Entscheidung über die Weiterleitung von Meldungen, Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Informationen an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone;
  • Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene bzgl. Geldwäscherei, organisiertem Verbrechen und Terrorismusfinanzierung;
  • Betreibung eines eigenen Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Terrorismusfinanzierung (GEWA);
  • Auswertung der Daten und Erstellung einer anonymisierten Statistik.

Weitergehende Informationen zur MROS

Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) | fedpol.admin.ch

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