LAWINFO

Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz

QR Code

Neuerung Verwaltungsstrafrecht

Rechtsgebiet:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Stichworte:
Geldwäscherei / Geldwäschereigesetz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Betrachtung/Ausblick:

  • Im Rahmen des neuen qualifizierten Betrugs in Abgaben- oder Zollangelegenheiten wurde Art. 14 Abs. 4 VStrR weit gefasst, in dem nunmehr auch die Tatbestandsmerkmale des Schmuggels bzw. der bandenmässigen Begehung gestrichen wurden. Art. 14 Abs. 4 ist als Erfolgsdelikt ausgestaltet, d.h. Widerhandlungen im Abgaben- oder Zollangelegenheiten müssen tatsächlich im erheblichem Umfang zur Verschaffung unrechtmässiger Vorteile oder eine Schädigung des Gemeinwesens am Vermögen oder an anderen Rechten führen.
  • Um den Besonderheiten des qualifizierten Betrugs in Abgaben- oder Zollangelegenheiten Rechnung zu tragen, wird einerseits anstatt auf die „Erzielung eines Gewinns“ im bisherigen Art. 14 Abs. 4 nunmehr auf die „Verschaffung eines Vorteils“ im weitesten Sinne abgestellt, andererseits wurde auch nicht auf den Begriff des „Betrags“ abgestellt (vgl. Art. 14 Abs.2 VStrR).
  • Die Bestimmung der Höhe des Vorteils (erhebliches Ausmass) ist überdies bewusst der Rechtsprechung überlassen worden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.