Das Geldwäschereigesetz führt zu einheitlichen Standards im Rahmen der Geldwäscherei- und Terrorismusbekämpfung als auch zur Sorgfalt bei Finanzgeschäften auch im Nichtbankenbereich.
Das gewählte System der Selbstregulierung bringt einerseits den Vorteil der Sachnähe und des Problembewusstseins für branchenspezifische Bedürfnisse und sorgt so für eine hohe Anerkennung. Andererseits kann sich das implantierte System der Selbstregulierung nicht dem Vorwurf widersetzen, auf der Sanktionsebene nicht wirklich überzeugen zu können.